Gesetzlich Versichert
Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden in Deutschland von der Krankenkasse zum größten Teil getragen, wenn das Ausmaß der Zahnfehlstellung bestimmte Kriterien erfüllt.
Die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) sind das befundbezogene Einteilungsschema zur Einstufung des Schwierigkeitsgrades. Anhand der Einstufung des kann der Arzt feststellen, ob der Versicherte Anspruch auf eine Übernahme der Leistung bei seiner gesetzlichen Krankenkasse hat.
Die Grade 1 & 2 umfassen Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, die zwar aus medizinischen und/oder ästhetischen Gründen eine Korrektur erforderlich machen, deren Kosten jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Bei Fehlstellungen der Grade 3, 4 und 5 werden die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung von der Kasse übernommen.
Die Krankenkasse rechnet jedoch nicht den gesamten Anteil mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung ab, sondern stellt zunächst dem Patienten alle 3 Monate eine Rechnung über die erbrachten Leistungen in Höhe von 20% (bzw. 10% bei dem zweiten Kind, das in Behandlung ist). Nach Ende der abgeschlossenen (nicht bei Abbruch!) Behandlung erhält der Patient die von ihm gezahlten Eigenanteile zurück erstattet. Dazu müssen jedoch alle Rechnungen sorgfältig aufbewahrt und zusammen mit der am Ende ausgestellten Abschlussbescheinigung komplett eingereicht werden.
Da es sich bei der Erstattung durch die Krankenkasse nur um eine Basisleistung handelt und hier der Grundsatz gilt, dass die Behandlung nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich zu sein hat, fallen in der Regel für den Patienten außervertragliche und/oder Mehrkostenleistungen an, die am Ende der Behandlung nicht zurückerstattet werden. In Abhängigkeit von der Wahl der Brackets und Bögen und weiterer nicht im Krankenkassenkatalog enthaltener Leistungen fallen diese in unterschiedlicher Höhe aus. Die Zahlung kann in Monatsraten erfolgen. Da die Höhe der zu zahlenden Raten von dem Schwierigkeitsgrad, der Art und dem Umfang der Behandlung abhängig ist, kann an dieser Stelle keine genaue Summe genannt werden.
Frau Dr. Zellmann bespricht mit dem Patienten im Detail und anhand einer genauen Aufschlüsselung die Höhe der monatlichen Rate.
Privat Versichert
Nach einer umfangreichen Untersuchung und einem ausführlichen Beratungsgespräch erhalten Sie von uns einen detaillierten Heil- und Kostenplan.
Wir empfehlen den Kostenplan vor Behandlungsbeginn bei der Krankenversicherung einzureichen. Je nach Art und Umfang Ihrer Versicherung sowie abhängig von den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen werden Sie von ihrem Versicherer über den Erstattungsumfang der Behandlungskosten informiert. Die Höhe der Kostenerstattung hängt vom gewählten Versicherungstarif und von eventuell vereinbarten Zusatzleistungen ab.